Gesetze und Verordnungen: Hansestadt Bremen
Vom | Mai 4, 2008 | 2 Kommentare
Von der Fläche her das kleinste Bundesland, hat Bremen und Bremerhaven doch einiges für den Angler zu bieten, so ist es in Bremen möglich in einigen Gewässern direkt im Tiedenbereich zu angeln. Da die Hansestadt Bremen und Bremerhaven geprägt sind von Handel und besonders von der Schifffahrt, findet man an allen Ecken und Kanten Wasser. Eine Besonderheit bietet das Bundesland Bremen für seine Bürger, jeder in Bremen gemeldete Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf unter Beachtung der Binnenfischereiverordnung, mit zwei sogenannten „Stockangeln“ in der bremischen Weser und der Lesum bis zur Burger Brücke angeln. Diesen Stockangelschein, der nur für die bremische Weser gültig ist, bekommt man gegen eine Gebühr beim Stadtamt. Gäste der Hansestadt Bremen können mit gültigen Fischereischein Gastkarten für die Bremer Gewässer erwerben.
Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
Bremische Binnenfischereiverordnung
Bremische Fischereiprüfungsordnung
Weitere Informationen:
Landesfischereiverband Bremen e.V.
Grambker Heerstraße 141
28719 Bremen
Tel.: 0421 6449994
Fax: 0421 6940224
http://www.lfvbremen.de/
Fischeramt Bremen
Violenstraße 49
28195 Bremen
Tel. 0421 324144
Tel. 0421 324145
Gewässer: Weser im Stadtbereich Bremen und Lesum.
Staatliches Fischeramt Bremerhaven
Fischkai 31
27534 Bremerhaven
Tel.: 0471 9725414
Gewässer: Häfen in Bremerhaven, Weser (beidseitig) bis Bremen und die Geeste.
Hansestadt Bremischen Hafenamt
Überseetor 2
28217 Bremen
Tel.: 0421 361 8275
Fax: 0421 496 86 22
Gewässer: Stadtbremischen Häfen und in den Hemelinger Häfen
Hansestadt Bremischen Hafenamt
Columbusbahnhof
Steubenstraße 7a
27568 Bremerhaven .
Tel.: 0471 59613170
Tel.: 0471 59613178
Fax: 0471 59613198
Gewässer: Stadtbremische Überseehäfen und Fischereihafengebiet
Wichtig:
Für das Angeln in der Weser, beidseitig von der Mündung bis Bremen, ist die Küstenfischerverordnung von Niedersachsen zu beachten.
Tags: angeln > Bremen > bremerhaven > fischerei > Gesetze > recht > Verordnungen
Kommentare
2 Kommentare to “Gesetze und Verordnungen: Hansestadt Bremen”
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Mai 14th, 2008 @ 12:12
servus
die mindestmA?E FÜR HECHT UND ZANDER SIND DOCH ZU WENIG
HECHT SOLLTE MINDESTMAß 70cm haben
zander sollte mindestmaß 60cm haben
mit den jetzigen mindestmaßen sind das ja nur
“hechtlein und zanderlein”
die haben meistens nicht einmal abgeleicht
der andere punkt
warum werden die deutschen kontrolliert und angler die nicht aus
deutschland stammen (rußland)nicht obwohl sie nur 30m von uns weg waren
vor was hat die polizei angst
ich bin von bayern und bei uns werden entweder alle kontroliert oder keiner
das ist mir im jahr 2007 im hafen von bremen passiert
auf meine frage an den polizeibeamten warum wir und die nicht
mußte ich mir folgendes anhören
“das müssen sie schon mir überlassen wen ich kontroliere und wen nicht”
das finde ich gar nicht gut
diese personengruppe hält sich großteils weder an schonzeiten noch an mindestmaße
und das ist nicht nur so dahergeredet
hochachtungsvoll
franz heger
Mai 14th, 2008 @ 20:42
Moin, über Mindestmaße lässt sich streiten … so sind nun mal die “offiziellen” Verordnungen, aber es sollte jedem Angler hoch angerechnet werden, wenn er seine eigenen Mindestmaße über denen des Gesetzes ansetzt.
Bei dem kontrollieren kann man nur sagen “mal so, und mal so”, ich habe es schon häufig erlebt, das Angler aus dem Ausland (obwohl sie vorbildlich geangelt hatten) kontrolliert wurden und ihre einheimischen Nachbarn (100% ohne Angelschein) freundlich gegrüßt wurden … Beamte sind nun mal nur Menschen, und machen auch nur ihren Job … mal Gut, mal schlecht … so ist es nun mal.
Frank