Gesetze und Verordnungen: Nordrhein-Westfalen
Vom | Mai 25, 2009 | Keine Kommentare
Mit etwa 18 Millionen Einwohner, das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland. Etwas mehr als 34.000 Km² ist Nordrhein-Westfalen oder kurz NRW groß, das ist das viertgrößte Bundesland der Republik. In NRW liegen große Städte wie Köln, Dortmund, Essen oder Düsseldorf – die alle mehr als eine halbe Millionen Einwohner zählen. Das sind Zahlen die verdeutlichen das Nordrhein-Westfalen ein aktives und pulsierendes Bundesland ist. Trotzdem gibt es auch hier eine völlig andere, ruhige naturnahe Seite. Mit dem Rhein, der Weser sowie den Flüssen Ruhr, Sieg, Wupper, Lippe und Ems besitzt NRW einige der interessantesten Flüsse die man sich als Angler wünschen kann. Zu diesen guten Angelmöglichkeiten in den großartigen Fließgewässern kommen noch fast 70 Talsperren hinzu. Hierzu gehören bekannte Gewässer wie Möhnetalsperre, Sorpesee, Rurtalsperre oder Biggesee. Bei knapp 1,8 Prozent Wässerfläche auf die Gesamtfläche gerechnet, hat NRW einige der bekanntesten Angelgewässer Deutschlands. Nicht nur auf Grund dieser guten Gewässer, zählt NRW mehr als 250.000 aktive Angler, von denen ca. 130.000 in Vereinen organisiert sind. Diesen Sportlern steht ein starker Verband und ein kompetentes Regelwerk zur Seite.
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 1994
(Landesfischereigesetz-LFischG-GV.NRW.S.516/864)
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Ordnungsbehördliche Verordnung zum Landesfischereigesetz
(Landesfischereiordnung – LFischO)
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Oberste Fischereibehörde
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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